Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer nach § 30 SGB VIII
Ein Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer der FaB unterstützt das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen.
Dabei wird besonders die Entwicklung zur Selbstständigkeit im sozialen Umfeld und mit Bezug zur Familie gefördert.
Konkret geht es der FaB zum Beispiel um die Klärung und die Entwicklung von Perspektiven für den Jugendlichen sowie die Förderung von dessen Eigenverantwortlichkeit. Notwendig sind häufig auch der Aufbau verlässlicher und kontinuierlicher Beziehungen und die Veränderung des Sozialverhaltens. Hilfe des Erziehungsbeistandes ist vielfach auch bei der Wohnraumbeschaffung und –sicherung und in der Schule, der Ausbildung und im Beruf erforderlich.